NÄGER – IHRE WINTERDIENST FIRMA IN UND UM OFFENBURG
Schneeräumen - Rechte und Pflichten
Diese Vorschrift gilt auch für Menschen, die auf Grund von Berufstätigkeit, Krankheit oder anderweitig dies nicht selbst erledigen können. Sie können sich aus Ihrer eigenen Tätigungspflicht befreien, indem Sie uns als Ihren Dienstleister für Winterräumungsarbeiten beauftragen.
Oft macht es Sinn sich vor Wintereinbruch über eine mögliche Verrichtung einer Dienstleistung Gedanken zu machen und den Winterdienst rechtzeitig zu buchen. Denn im Falle eines Unfalls auf nicht geräumten Geh-und Zufahrtswegen drohen Hauseigentümer oder Mieter Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld durch den Geschädigten. Wir raten daher auch vorher zu prüfen, ob der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht liegt.